Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät die Geschäftsführung. Er besteht gemäß dem Gesellschaftervertrag aus bis zu neun Mitgliedern. Ein Teil der Mitglieder wird vom Land Niedersachsen direkt entsandt, die übrigen werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Darüber hinaus lädt der Aufsichtsrat zu seinen Sitzungen regelmäßig Gäste ein, die beratende Funktion ausüben.



